Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Definierte Mindeshaltbarkeitsdatum bei Mountain Ice-Cream:

240 Tage Rahmglace
187 Tage Joghurtglace
300 Tage Sorbet
187 Tage Rahmglace Pistache deluxe

 

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (aktualisiert)

 

817.022.21 (ISSU DOK)

 

(LKV)

vom 23. November 2005 (Stand am 1. November 2010)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf die Artikel 10 Absatz 3, 26 Absätze 2, 5 und 5bis, 27 Absatz 3, 29

Absatz 2 sowie 80 Absatz 9 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

vom 23. November 20051 (LGV),2

verordnet:

 6. Abschnitt:

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum (Datierung)


Art. 11
Definitionen

1 Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter

angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

2 Das Verbrauchsdatum ist das Datum, bis zu welchem ein Lebensmittel zu verbrauchen

ist. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches an Konsumentinnen

oder Konsumenten abgegeben werden.


Art. 12
Grundsätze

1 Auf Lebensmitteln muss das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.

2 Auf Lebensmitteln, die nach Artikel 25 der Hygieneverordnung des EDI vom

23. November 200519 oder nach spezifischen Temperaturanforderungen der Hygieneverordnung

kühl gehalten werden müssen, muss an Stelle des Mindesthaltbarkeitsdatums

das Verbrauchsdatum angegeben werden.


Art. 13
Ausnahmen

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei:

a. frischem Obst und Gemüse, die nicht geschält, geschnitten oder in ähnlicher

Weise behandelt worden sind; sie ist jedoch erforderlich bei Keimen von

Samen und ähnlichen Erzeugnissen (Sprossen von Hülsenfrüchten usw.);

abis.20 Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen

Erzeugnissen aus andern Früchten als Weintrauben sowie bei aus Weintrauben

oder Traubenmost hergestellten alkoholischen Getränken;


19
SR 817.024.1

20 Eingefügt durch Ziff. I der V des EDI vom 15. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2007

(AS 2006 4981).